Nur echt mit Etikett und rotem Streifen


Beispiel Messer mit Etikett und rotem Streifen sowie Tüte

"Dünn, derb, nagelgehend
- haarscharf auf der Wate,
jedes mit einem Etikett versehen,
nur echt mit rotem Streifen."

Paul Herder hatte die Idee, jedem Messer ein kleines Etikett auf den Griff zu setzen, auf dem besondere Vorzüge des Messers beschrieben waren. Später wurde dieses Etikett noch durch einen diagonal verlaufenden roten Streifen für mehr Auffälligkeit verstärkt. Dieses Etikett war so erfolgreich, dass es im Jahr 1910 als Marke angemeldet wird.
Das Erscheinungsbild wurde auch auf die Verpackung übertragen. Paul führte eine Einzelverpackung ein, eine weiße Papiertüte, die ebenfalls das Windmühlenlogo, den -schriftzug und den roten Diagonalstreifen trug. Die Messer wurden in diesen „Düten“ zu 12 Stück in Papier eingeschlagen und wiederum in einen Umkarton verpackt. Der Erfolg war durchschlagend und verhalf unseren Windmühlenmessern zu weiterer Bekanntheit.


Aus dem Schreiben des Kaiserlichen Patenamtes, Berlin, Aussenstelle Remscheid, den 25.03.1918

Das Zeichen dient als Etikette zum Bekleben von Waren u.s.w. Das Wesentliche des Zeichens ist der quer durch das Zeichen sich hinziehende Überdruckstreifen, dessen Länge und Breite keine
bestimmte Abmessung hat. Der Überdruckstreifen soll in allon Farben geschützt sein.

Das Zeichen kann auch mit Text oder anderen besonders geschützten Fabrikmarken bedruckt sein. Es soll als sogenanntes Defensivseichen zu meinem eingetragenen Warenzeichen Nr. 135706 gelten. Es soll der in dem Zeichen befindliche Überdruckstreifen in weisser, schwarzer, roter, grüner, gelber, brauner, blauer und violetter Farbe geschützt sein.

(Die Erstanmeldung des Diagonaletikettes erfolgte am 22.10.1910.)